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Fachärztliche psychiatrische Stellungnahme zum Führerschein

Psychiatrisches Führerscheingutachten in Vorarlberg

Psychiatrisches Führerscheingutachten - Fachärztliche Stellungnahme nach dem Führerscheingesetz

Es wird vom dazu zertifizierten Facharzt für Psychiatrie in der Ordination in Feldkirch eine psychiatrische fachärztliche Stellungnahme für die Bezirkshauptmannschaft (Amtsarzt) erstellt. Die Kosten für das psychiatrische Gutachten zum Führerschein sind im Vergleich absolut günstig! Eine fachärztliche Stellungnahme wird von den Krankenkassen leider nicht refundiert.

Sehr kurzfristige Termine: Äussert rasche Termine und sofortiges Gutachten in dringenden Fällen! Das Führerscheingutachten bzw. die fachärztliche Stellungnahme in Bezug auf das Führerscheingesetz-Gesundheitsverordnung wird nach dem Untersuchungsgespräch erstellt und Ihnen unmittelbar noch beim Termin fertig mitgegeben! Die Ordination ist öffentlich sehr gut erreichbar. Mitzubringen ist die amtsätzliche Zuweisung, ggf. Laborbefund, amtl. Lichtbildausweis und €350.- in bar.

Ein fachärztliches Gutachten im Bereich der Psychiatrie kann zum Beispiel benötigt werden wegen:

Konsum illegaler Drogen und Substanzen

Dies betrifft den Fall des Lenkens eines Fahrzeuges unter Beeinträchtigung von Substanzen wie Drogen und bestimmten Beruhigungsmitteln. Es muss dazu ein relativ aktueller Harnbefund aus einem dazu spezialisierten Labor in das psychiatrische Gutachten aufgenommen werden (z.B. Caritas Feldkirch, Ex&Hopp sowie Die Fähre in Dornbirn, Clean Bregenz und Bludenz oder über den Hausarzt) oder der Amtsarzt führt den Test gleich durch und vermerkt das unauffäige Ergebnis in seiner Zuweisung. Dazu kann jedes dieser Labors nach telefonischer Terminvereinbarung zu den Öffnungszeiten aufgesucht werden, der Befund wird sofort ausgestellt. Es muss ein Lichtbildausweis mitgenommen werden. Man muss nicht nüchtern sein. Die Kosten dazu übernimmt die Krankenkasse üblicherweise nicht und unterscheiden sich je nach Labor. Ex&Hopp: etwa 10-15€, alle anderen Labore für dasselbe 40-45€!

Ein kompletter Drogenharnbefund für die Bezirkshaptmannschaft umfasst hier üblicherweise automatisch Substanzen:

(Met) Amph. / MDMA / Barbiturate / Benzodiazepine / Kokain / Methadon / Opiate / Cannabinoide / Buprenorphin (und Creatinin).

Auch Einzelsubstanzen können bei Bedarf ausgetestet werden. (z.B. THC).

Dies betrifft somit vor allem einen vorangegangenen Konsum oder Abusus von illegalen Substanzen mit möglicher Beeinträchtigung zum Beispiel noch bei einer Lenkerkontrolle durch die Polizei.

Die fachärztliche psychiatrische Stellungnahme kann dann bei unauffälligen Ergebnissen befürwortend für die Erlangung des Führerscheins umgehend und sofort ausgestellt und mitgegeben werden.

Beeinträchtigung durch Alkohol

Bei Beeinträchtigung als Lenker eines Fahrzeuges durch Alkoholisierung mit Verdacht auf Alkoholmissbrauch / Abhängigkeit durch den Amts-/Polizeiarzt muss nach Führerscheinentzug eine Blutabnahme über den Hausarzt durchgeführt werden. Ein Ausweis und E-Card müssen mitgenommen werden. Die Laborkosten dafür werden üblicherweise nur zum Teil von der Krankenkasse übernommen.

Folgende Substanzen müssen bestimmt werden : CDT, MCV, GGT.

Im nächsten Schritt kann mit einem unauffälligem Laborbefund nach psychiatrischer Untersuchung die fachärztliche Stellungnahme zum Führerschein umgehend ausgestellt und sofort mitgegeben werden.

Einnahme von Medikamenten

Es kann von der Behörde ein psychiatrisches Gutachten dazu gefordert werden, ob bestimmte eingenommene Medikamente wie zum Beispiel Beruhigungsmittel oder antidepressive Medikamente die individuelle Fahrtüchtigkeit einschränken. Das Ergebnis der psychiatrischen Untersuchung wird dann im Führerscheingutachten / Stellungnahmefestgehalten.

Bei unauffälligem Zustandsbild und keiner Beeinflussung der Fahrtüchtigkeit durch Medikamente kann eine befürwortende Stellungnahme erstellt werden.

Psychische Erkrankungen

Unter anderem können Symptome im Rahmen psychischer Erkrankungen manchmal die Reaktionsfähigkeit und Konzentration beeinflussen. Auch hier kann ein psychiatrisches Gutachten bezüglich Vorliegen oder Ausmaß dessen gefordert werden.

Die fachärztliche Stellungnahme kann somit einerseits notwendig sein zum Wiedererhalt, andererseits auch zur Weitergewährung der Lenkerberechtigung.

Das psychiatrische Gutachten zum Führerschein wird im Anschluss an das Untersuchungsgespräch erstellt und Ihnen auf Wunsch mitgegeben.


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