Psychiatrisches Führerscheingutachten in Vorarlberg
Es wird vom dazu zertifizierten Facharzt für Psychiatrie in der Ordination in Feldkirch eine psychiatrische fachärztliche Stellungnahme für die Bezirkshauptmannschaft / Verkehrsamt (Amtsarzt) erstellt. Die Kosten für das psychiatrische Gutachten zum Führerschein betragen € 320.- Eine fachärztliche Stellungnahme wird von den Krankenkassen nicht refundiert. Wenn ein Termin kurzfristiger als 24 Stunden davor abgesagt oder dieser nicht wahrgenommen wird, müssen die Kosten dafür in Rechnung gestellt werden.
Kurzfristige Termine: In dringenden Angelegenheiten sind zur Erstellung des Führerscheingutachten auch schnelle Termine möglich. Die Ordination ist öffentlich sehr gut erreichbar. Das Führerscheingutachten bzw. die fachärztliche Stellungnahme in Bezug auf das Führerscheingesetz-Gesundheitsverordnung wird nach dem Untersuchungsgespräch erstellt und Ihnen mitgegeben.
Ein fachärztliches Gutachten im Bereich der Psychiatrie kann zum Beispiel benötigt werden wegen:
Konsum illegaler Drogen und Substanzen
Dies betrifft den Fall des Lenkens eines Fahrzeuges unter Beeinträchtigung von Substanzen wie Drogen und bestimmten Beruhigungsmitteln. Es muss dazu ein relativ aktueller Harnbefund aus einem dazu spezialisierten Labor in das psychiatrische Gutachten aufgenommen werden (z.B. Caritas Feldkirch, Ex&Hopp sowie Die Fähre in Dornbirn, Clean Bregenz etc., oder über den Hausarzt). Dazu kann jedes dieser Labors nach telefonischer Terminvereinbarung zu den Öffnungszeiten aufgesucht werden. Es muss ein Ausweis mitgenommen werden. Die Kosten dazu übernimmt die Krankenkasse üblicherweise nicht und unterscheiden sich je nach Labor.
Ein kompletter Harnbefund umfasst hier folgende Substanzen:
(Met) Amphetamine / MDMA / Barbiturate / Benzodiazepine / Kokain / Methadon / Opiate / Cannabinoide / Buprenorphin und Creatinin.
Unabhängig davon, ob ein kompletter Drogenharnbefund oder nur Testung auf eine einzelne Substanz notwendig ist, muss jedenfalls immer zusätzlich Creatinin mitbestimmt werden.
Dies betrifft somit vor allem einen vorangegangenen Konsum oder Abusus von illegalen Substanzen mit möglicher Beeinträchtigung zum Beispiel noch bei einer Lenkerkontrolle durch die Polizei.
Die fachärztliche psychiatrische Stellungnahme kann dann bei unauffälligen Ergebnissen befürwortend für die Erlangung des Führerscheins ausgestellt werden.
Beeinträchtigung durch Alkohol
Bei Beeinträchtigung als Lenker eines Fahrzeuges durch Alkoholisierung mit Verdacht auf Alkoholmissbrauch / Abhängigkeit durch den Amts-/Polizeiarzt muss nach Führerscheinentzug eine Blutabnahme über den Hausarzt durchgeführt werden. Ein Ausweis und E-Card müssen mitgenommen werden. Die Laborkosten dafür werden üblicherweise nur zum Teil von der Krankenkasse übernommen.
Folgende Substanzen müssen bestimmt werden : CDT, MCV, GGT.
Im nächsten Schritt kann mit einem unauffälligem Laborbefund nach psychiatrischer Untersuchung die fachärztliche Stellungnahme zum Führerschein umgehend ausgestellt werden.
Einnahme von Medikamenten
Es kann von der Behörde ein psychiatrisches Gutachten dazu gefordert werden, ob bestimmte eingenommene Medikamente wie zum Beispiel Beruhigungsmittel oder antidepressive Medikamente die individuelle Fahrtüchtigkeit einschränken. Das Ergebnis der psychiatrischen Untersuchung wird dann im Führerscheingutachten festgehalten.
Bei unauffälligem Zustandsbild und keiner Beeinflussung der Fahrtüchtigkeit durch Medikamente kann eine befürwortende Stellungnahme erstellt werden.
Psychische Erkrankungen
Unter anderem können Symptome im Rahmen psychischer Erkrankungen manchmal die Reaktionsfähigkeit und Konzentration beeinflussen. Auch hier kann ein psychiatrisches Gutachten bezüglich Vorliegen oder Ausmaß dessen gefordert werden.
Die fachärztliche Stellungnahme kann somit einerseits notwendig sein zum Wiedererhalt, andererseits auch zur Weitergewährung der Lenkerberechtigung.
Die Kosten für die fachärztliche Stellungnahme werden von der Krankenkasse nicht übernommen. Das psychiatrische Gutachten zum Führerschein wird im Anschluss an das Untersuchungsgespräch erstellt und Ihnen auf Wunsch mitgegeben.