Als allg. beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger für die Fachgebiete 02.27 – Psychiatrie, Psychotherapeutische Medizin sowie 02.35 – psychiatrische Kriminalprognostik werde ich unter anderem von Gerichten mit der Erstellung von Gutachten beauftragt (Gerichtsgutachter).
Mitglied der kriminologischen Gesellschaft.
Es werden psychiatrische Sachverständigengutachten in der Ordination in Vorarlberg im Auftrag von Versicherungen, Kanzleien, Behörden und weiteren Institutionen, sowie Privatpersonen (Privatgutachten) erstellt.
Gutachten von Gerichtssachverständigen können verschiedene Fragestellungen das psychiatrische Fachgebiet betreffend umfassen: Erstellung von psychiatrischen Sachverständigen-Gutachten für Gerichte, Versicherungen, Kanzleien, div. Institutionen, Behörden, Privatpersonen (Privatgutachten), als Allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger – Gerichtsgutachter.
Zu: Geschäftsfähigkeit, Schadenersatz, Schmerzengeld, Arbeitsfähigkeit, PTSD, pathologischem Glücksspiel („Spielsucht“), Testierfähigkeit, u.w. Auch die Estellung von Zweitgutachten ist möglich mit dem fachlichen Hintergrund als Gerichtsgutachter( Gerichtssachverständiger).
Die Kosten richten sich transparent nach der Honorarordnung der österreichischen Ärztekammer für gutachterliche Tätigkeit (Stundentarif),. Rasche Termine und Gutachten in dringenden Fällen sind möglich.



